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verfasst von Ihre Hoheit am 06.07.2004 um 14:39 Uhr
aus de.soc.recht.misc (77a10148.0407060050.452bbf4b@posting.google.com)...
Ich m�chte f�r meine Kinder in meinem Garten ein Trampolin [...] aufstellen.
Da Trampolinspringen ein gewisses Risiko beinhaltet, stellt sich uns die Frage, ob wir das Grundst�ck komplett einz�unen m�ssen, damit wir nicht [...] haftbar gemacht werden k�nnen.
[...] muss ich sogar, �hnlich wie bei Baustellen, ein Schild anbringen?
darauf die folgenden beschriftungsempfehlungen f�r ein solches schild:
Hinweis
Mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.05.1998 wurde entschieden, da� man durch die Aufstellung eines Trampolins die Knochenbr�che der Nachbarskinder die nie gelernt haben das Eigentum anderer zu respektieren gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG Hamburg, nur dadurch vermieden werden, da� man sich ausdr�cklich von diesem Trampolin distanziert.
Als Eigent�mer/Mieter und Verantwortlicher f�r das Grundst�ck distanziere ich mich ausdr�cklich von allen aufgestellten Trampolinen, da ich trotz sorgf�ltiger und regelm��iger Pr�fung der Federn nicht hundertprozentig ausschlie�en kann, da� das Trampolin -oder Teile davon- eine Verletzung des Benutzers bewirken kann.
oder
Auf Grund des neuen EU-Rechts beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Beginn des Springens. Das Trampolin wird
'so wie er ist' von Privat betrieben, dies bedeutet: mit dem Beginnen der Nutzung erkl�ren Sie sich ausdr�cklich damit einverstanden, auf die Ihnen
gesetzlich zustehende Garantie und Gew�hrleistung beim Trampolinen v�llig zu verzichten. Springen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Das neue EU-Recht sieht eine einj�hrige Garantie bei Trampolinen vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vern�nftigen Relation zum erzielten Spass.
Das hilft wenigstens der notleidenden Schilderindustrie. Und bei Regen kann man das Schild als Dach nutzen.
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verfasst von Ihre Hoheit am 05.07.2004 um 22:37 Uhr
Von: omg (XXX@gmx.de) am 05.07.2004 um 14:00:23 Uhr / IP(217.68.190.XXX)
Ich bin best�rzt dar�ber wie wenig mangelhaft die berichterstattung in sachen sport ist. die em ist auch an ihnen bestimmt nicht spurlos vorbeigegangen. ihre hoheitlichen mannen schieden zwar schon in der vorrunde aus, aber ich werd doch wohl etwas sport hier erwarten d�rfen. um sich zu bessern werde ich ihnen nun die aktuellen ergebnisse meines sportfestes mitteilen. ich stehe ihnen auch f�r jedwedes interview zur verf�gung.
Handball:
10 I vs 10 II 1:6
10 III vs 10 IV kA; 10 IV sieg
10 I vs 10 III 7:0
10 IV vs 10 II ka, aber sieg 10 IV
10 I vs 10 IV 6:1
Endstand:
1. 10 I (meine klasse)
2. 10 IV
3. 10 II
4. 10 III
danke im vorraus f�r die berichterstattung
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verfasst von Ihre Hoheit am 03.07.2004 um 19:59 Uhr
gestern wurde se- zu einer geldbu�e von 600 euro verurteilt. das entspricht in etwa seinem jahresgehalt bei einer karlsruher schwermetallentsorgungsfabrik.
16:51:39 � se-: ich gehe
16:51:42 � se-: (essen)
16:51:45 � se-: bbl!
16:51:46 � Jens: was denn?
16:51:54 � se-: na d�ner
16:51:56 � Jens: bah!
19:15:52 � Jens: was sie f�r einen monsterd�ner essen m�ssen
20:40:33 � se-: ich war noch joggen
heute lese ich:
02.07.2004 - Strafrecht
OLG Karlsruhe: Unbekleidetes Joggen in Naherholungsgebiet ist verboten
leider sind wir zu einer GEGENDARSTELLUNG verpflichtet. die folgenden ausf�hrungen entsprechend NICHT der meinung der redaktion, sondern sind vom betroffenen eigenst�ndig verfasst worden:
21:04:56 � se-: Herr Stefan Ernst aus Ettlingen bei Karlsruhe, pflegt nicht nackt durch Naherholungsgebiete zu joggen!
21:05:21 � se-: Die Darstellung auf KQE.de entspricht nicht den Tatsachen!
21:05:37 � Jens: nehmen sie lieber das mit dem david!
21:06:00 � se-: Es handelte sich bei der betreffenden Person vielmehr um einen gewissen
21:06:03 � se-: David Brenner
21:06:08 � se-: wohnhaft in Morbach im Hunsr�ck
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verfasst von Ihre Hoheit am 03.07.2004 um 17:03 Uhr
thegap hat es entdeckt und auch ich will darauf hinweisen:
DIE NATO IST NUR HINTER WEISSRUSSLAND HER!
so zumindst der pr�sident dieses landes.
http://derstandard.at/?id=1717073
auch ich m�chte an dieser stelle bekanntgeben, dass das heilige k�nigreich Ihrer Hoheit den NATO-truppen f�r den fall eines angriffs heftigste gegenwehr ank�ndigt.
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verfasst von Ihre Hoheit am 03.07.2004 um 14:33 Uhr
aber da sind wir ja wieder, bitte nich b�se sein...
*klixx*
ps. shrek 2 ist durchaus empfehlenswert.
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verfasst von Ihre Hoheit am 02.07.2004 um 18:39 Uhr
mal wieder eine tolle windows xp simulation.
http://www.albinoblacksheep.com/flash/windowsxp.php
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verfasst von Ihre Hoheit am 02.07.2004 um 17:09 Uhr
Der Sohn zum Vater:
- Papa, ist Ferrari ein rotes Auto mit einem Pferdchen?
- Korrekt mein Sohn, warum?
- Ich glaube, es versucht uns gerade zu �berholen...
*klixx*
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verfasst von Ihre Hoheit am 02.07.2004 um 16:39 Uhr
wer sich zum bundestrainer bewerben m�chte, kann das folgende formular von spiegel online nutzen:
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,306750,00.html
viel erfolg!
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