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verfasst von Ihre Hoheit am 26.01.2006 um 14:04 Uhr
medienberichten1 zufolge hat das LG darmstadt entschieden, dass t-online bei sogenannten flatrate-kunden keine informationen �ber das nutzungsverhalten speichern darf.
da das urteil nur die parteien des prozesses bindet und t-online erwartungsgem�� noch nicht erkl�rt hat, seine g�ngige praxis �ndern zu wollen, wird sich wohl jeder selbst drum k�mmern m�ssen.
grad mal runterdiktiert und daher ohne anspruch auf vollst�ndigkeit, richtigkeit und sch�nschrift: (als PDF-Datei)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Ihre Dienste zur Vermittlung des Internetzugangs in Anspruch; Kundennummer: 31337. Vereinbarungsgem�� rechnen Sie daf�r einen monatlichen Festpreis ab. Auf das �bertragene Datenvolumen (Traffic) oder die Verbindungszeiten kommt es dabei nicht an. Mithin ist eine Speicherung von Informationen �ber mein Nutzungsverhalten, insbesondere �ber Beginn, Ende und Dauer eines Nutzungsvorgangs, sowie die zugewiesene IP-Adresse nicht erforderlich. Um der Gefahr des Mi�brauchs dieser Daten entgegenzuwirken, bin ich mit einer solchen Datenerhebung auch nicht einverstanden.
Leider war den Medien k�rzlich zu entnehmen, dass die g�ngige Praxis Ihres Unternehmens meine berechtigten Interessen dahingehend verletzt.
Ich darf Sie also unter Fristsetzung auf
Donnerstag, den 23. Februar 2006, hier eingehend
auffordern,
Auskunft dar�ber zu erteilen, ob und welche Informationen im Rahmen meiner Nutzung erhoben und �ber den Vorgang hinaus gespeichert werden
und
s�mtliche Daten �ber mein Nutzungsverhalten, soweit deren Speicherung nicht f�r Zwecke der Abrechnung oder aus anderen Gr�nden zwingend erforderlich ist, zu l�schen
und
es in Zukunft zu unterlassen, eine solche Speicherung, insbesondere soweit sie Datum, Uhrzeit, Dauer und die IP-Adresse einer Verbindung betrifft, vorzunehmen.
Da f�r den Fall, dass Sie in der Vergangenheit gegen die Vorschriften des Teledienstedatenschutzgesetzes versto�en haben, die Gefahr der Wiederholung zu besorgen ist, fordere ich Sie hiermit ferner auf,
zur Ausr�umung der Wiederholungsgefahr die beigef�gte strafbewehrte Unterlassungserkl�rung abzugeben, �� 280 Abs. 1 BGB, alternativ 823 Abs. 2 BGB je iVm. 6 TDDSG, 1004 BGB analog.
Sollten Sie die einger�umte Frist fruchtlos verstreichen lassen, sehe ich mich leider gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Gr��en,
Fritz Pfiffig
[1] http://n-tv.de/626858.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/22/0,3672,3749526,00.html
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verfasst von Ihre Hoheit am 26.01.2006 um 12:52 Uhr
bei dem wetter kann man nun wirklich keinen hund mehr vor die t�r jagen. und auch die h�tte im garten ist definitiv zu kalt.
*klixx*
ps. die heizung ist zu entfernen, bevor zivilstreifen verfolgt werden: http://www.wochenblatt.de/live/php3/redaktion/ausgabevolltext.php3?untermandant=26&text=2&id=5878
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verfasst von brathering am 26.01.2006 um 10:25 Uhr
aus einem lehrbuch f�r angehende polizisten in bielefeld:
"H�ufig befinden sich die Fahrzeuge von Drogenabh�ngigen in sehr
schlechtem Pflegezustand. Insbesondere relativ leicht zu behebende
M�ngel werden ignoriert. Beispiele: Fehlerhafte Beleuchtung, lautes
Auspuffger�usch, sehr ungepflegter Allgemeinzustand, Beulen an
Kotfl�gel, Front- und Hecksto�f�nger, alte, unreparierte Unfallsch�den
etc. Allgemein kann festgestellt werden, da� sich aus dem
Fahrzeugzustand eine Analogie zur Lebensphilosophie des Fahrers
herleiten l��t. Zweideutige, oder auch eindeutige Bemalung, Beschriftung
oder Aufkleber (�Keine Nacht ohne Drogen�) etc. lassen
unter Umst�nden bereits auf Lebenswandel und -einstellung schlie�en."
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verfasst von Ihre Hoheit am 24.01.2006 um 11:21 Uhr
ich bin jetzt schon seit tagen mit der fehlersuche besch�ftigt.
*klixx*
wie ich dennoch so ruhig bleiben kann? das geht wohl nur mit den original ohrenkerzen:
http://www.astroset.net/ohrenkerzen/start.html
melde mich nat�rlich zur�ck, sobald das problem behoben ist.
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verfasst von brathering am 22.01.2006 um 13:46 Uhr
Guten morgen, gleich mal nen leckeren Saft kippen!
*klixx*
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verfasst von Ihre Hoheit am 20.01.2006 um 13:20 Uhr
kantholzz spendiert heute den low-cost-witz zum freitag.
*klixx*
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verfasst von Ihre Hoheit am 20.01.2006 um 01:23 Uhr
schon der m�gigen story wegen, w�rde ich den guten jederzeit freisprechen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Polizeikontrolle---T%FCr-des-Autos-klemmte-5-Stunden__f9622.html
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verfasst von Ihre Hoheit am 19.01.2006 um 17:53 Uhr
tut mir leid, aber hier isses einfach zu kalt zum kqen.
*klixx*
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