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verfasst von Ihre Hoheit am 30.01.2006 um 20:59 Uhr
mein monitor. er ist kaputt. einfach so. ohne vorwarnung. und mit 15" wackelfuss-tft ausm mediamarkt kqt es sich gar nicht gut. *unmög*
mal sehen, wie gut amazon in sachen mängelhaftung ist...
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verfasst von Ihre Hoheit am 28.01.2006 um 11:20 Uhr
falls ihr mal nicht mehr wisst, wie euer tarif heisst...
 *klixx*
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verfasst von Ihre Hoheit am 27.01.2006 um 13:09 Uhr
<winkiller> der spiegel schreibt bei kqe ab
<winkiller> http://www.spiegel.de/wissenschaft/erde/0,1518,240230,00.html
<winkiller> 4* weq im title
 *klixx*
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verfasst von Ihre Hoheit am 27.01.2006 um 11:48 Uhr
MiNiMaG hat mich quasi gezwungen diesen überhaupt gar nicht ziemlich lustigen zeitungsausschnitt zu veröffentlichen.
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verfasst von Ihre Hoheit am 26.01.2006 um 14:04 Uhr
medienberichten1 zufolge hat das LG darmstadt entschieden, dass t-online bei sogenannten flatrate-kunden keine informationen über das nutzungsverhalten speichern darf.
da das urteil nur die parteien des prozesses bindet und t-online erwartungsgemäß noch nicht erklärt hat, seine gängige praxis ändern zu wollen, wird sich wohl jeder selbst drum kümmern müssen.
grad mal runterdiktiert und daher ohne anspruch auf vollständigkeit, richtigkeit und schönschrift: (als PDF-Datei)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Ihre Dienste zur Vermittlung des Internetzugangs in Anspruch; Kundennummer: 31337. Vereinbarungsgemäß rechnen Sie dafür einen monatlichen Festpreis ab. Auf das übertragene Datenvolumen (Traffic) oder die Verbindungszeiten kommt es dabei nicht an. Mithin ist eine Speicherung von Informationen über mein Nutzungsverhalten, insbesondere über Beginn, Ende und Dauer eines Nutzungsvorgangs, sowie die zugewiesene IP-Adresse nicht erforderlich. Um der Gefahr des Mißbrauchs dieser Daten entgegenzuwirken, bin ich mit einer solchen Datenerhebung auch nicht einverstanden.
Leider war den Medien kürzlich zu entnehmen, dass die gängige Praxis Ihres Unternehmens meine berechtigten Interessen dahingehend verletzt.
Ich darf Sie also unter Fristsetzung auf
Donnerstag, den 23. Februar 2006, hier eingehend
auffordern,
Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche Informationen im Rahmen meiner Nutzung erhoben und über den Vorgang hinaus gespeichert werden
und
sämtliche Daten über mein Nutzungsverhalten, soweit deren Speicherung nicht für Zwecke der Abrechnung oder aus anderen Gründen zwingend erforderlich ist, zu löschen
und
es in Zukunft zu unterlassen, eine solche Speicherung, insbesondere soweit sie Datum, Uhrzeit, Dauer und die IP-Adresse einer Verbindung betrifft, vorzunehmen.
Da für den Fall, dass Sie in der Vergangenheit gegen die Vorschriften des Teledienstedatenschutzgesetzes verstoßen haben, die Gefahr der Wiederholung zu besorgen ist, fordere ich Sie hiermit ferner auf,
zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, §§ 280 Abs. 1 BGB, alternativ 823 Abs. 2 BGB je iVm. 6 TDDSG, 1004 BGB analog.
Sollten Sie die eingeräumte Frist fruchtlos verstreichen lassen, sehe ich mich leider gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Pfiffig
[1] http://n-tv.de/626858.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/22/0,3672,3749526,00.html
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verfasst von Ihre Hoheit am 26.01.2006 um 12:52 Uhr
bei dem wetter kann man nun wirklich keinen hund mehr vor die tür jagen. und auch die hütte im garten ist definitiv zu kalt.
 *klixx*
ps. die heizung ist zu entfernen, bevor zivilstreifen verfolgt werden: http://www.wochenblatt.de/live/php3/redaktion/ausgabevolltext.php3?untermandant=26&text=2&id=5878
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verfasst von brathering am 26.01.2006 um 10:25 Uhr
aus einem lehrbuch für angehende polizisten in bielefeld:
"Häufig befinden sich die Fahrzeuge von Drogenabhängigen in sehr
schlechtem Pflegezustand. Insbesondere relativ leicht zu behebende
Mängel werden ignoriert. Beispiele: Fehlerhafte Beleuchtung, lautes
Auspuffgeräusch, sehr ungepflegter Allgemeinzustand, Beulen an
Kotflügel, Front- und Heckstoßfänger, alte, unreparierte Unfallschäden
etc. Allgemein kann festgestellt werden, daß sich aus dem
Fahrzeugzustand eine Analogie zur Lebensphilosophie des Fahrers
herleiten läßt. Zweideutige, oder auch eindeutige Bemalung, Beschriftung
oder Aufkleber („Keine Nacht ohne Drogen“) etc. lassen
unter Umständen bereits auf Lebenswandel und -einstellung schließen."
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verfasst von Ihre Hoheit am 24.01.2006 um 11:21 Uhr
ich bin jetzt schon seit tagen mit der fehlersuche beschäftigt.
 *klixx*
wie ich dennoch so ruhig bleiben kann? das geht wohl nur mit den original ohrenkerzen:
http://www.astroset.net/ohrenkerzen/start.html
melde mich natürlich zurück, sobald das problem behoben ist.
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