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fragenkatalog

verfasst von Ihre Hoheit am 11.12.2006 um 16:47 Uhr

die abgeordneten des bundes und der länder dürfen sich nicht nur selbst aussuchen, wie viel sie gerne verdienen möchten, sondern auch darüber bescheiden, welche steuerlichen privilegien sie genießen. per beschluss bittet der bundesfinanzhof nunmehr das bundesfinanzministerium um beantwortung eben solcher fragen, die auch ich mir seit jeher stelle.

1. Wie ist sichergestellt, dass sich die steuerfreie Kostenpauschale und die nach allgemeinen Grundsätzen abziehbaren Erwerbsaufwendungen annähernd decken?
Die steuerfreie jährliche Kostenpauschale beträgt derzeit mindestens 43 764 € zuzüglich weiterer Sachleistungen.
Geht der Gesetzgeber von Erwerbsaufwendungen eines Abgeordneten in mindestens dieser Höhe aus?
Auf welche Erfahrungswerte, die einen typisierten jährlichen Erwerbsaufwand in dieser Höhe begründen, konnte der Gesetzgeber zur Bemessung der Kostenpauschale zurückgreifen?

2. Der Erwerbsaufwand der Abgeordneten wird nicht allein durch die Kostenpauschale abgegolten. Denn das AbgG sieht auf Nachweis weitere Kostenerstattungen vor, z.B. Übernachtungsgelder sowie Flug- und Fahrtkostenerstattungen für Inlands- und Auslandsdienstreisen (§ 17 Abs. 2, 3). Welche Arten von Kosten sollten durch die steuerfreie Kostenpauschale abgedeckt werden?

3. § 12 Abs. 2 Satz 2 AbgG passt die Kostenpauschale der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte jährlich an. Dagegen ist den pauschalen, die Steuerpflichtigen insgesamt existenzsichernden Abzugsgrößen, wie etwa dem Grundfreibetrag und dem Kinderfreibetrag eine solche Koppelung an die Lebenshaltungskosten fremd. Die Grundpauschale für Arbeitnehmer (Arbeitnehmer-Pauschbetrag; § 9a EStG) wurde sogar von ehemals 1 044 € auf 920 € herabgesetzt.
Bestehen gerade für die Gruppe der Abgeordneten besondere Bedürfnisse, wenn nur hier eine Indexierung erfolgt?

4. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 AbgG werden durch die Kostenpauschale auch Kosten für Repräsentation und Einladungen abgegolten. Derartige Aufwendungen sind für andere Steuerpflichtige als Werbungskosten/Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nur unter engen Voraussetzungen und beschränkt auf die angemessenen Kosten und davon nur in Höhe von 70 % abziehbar. Welche Gründe rechtfertigen es, von allen Steuerpflichtigen nur die Gruppe der Abgeordneten hiervon auszunehmen?

5. Wie wird bei der Festsetzung der Kostenpauschale, die auch Mehraufwendungen des Abgeordneten am Sitz des Bundestages nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 AbgG ohne Befristung umfasst, dem Umstand Rechnung getragen, dass für andere Steuerpflichtige nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 5 und 6 EStG ein Mehraufwand für Verpflegung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur für drei Monate zum Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug führen kann? [...]

ich bin mal gespannt!

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withe power

verfasst von duenstkatze am 11.12.2006 um 10:06 Uhr

so lange entsprechende personengruppen derartige orthographie an den tag legen, sollten man sie doch für völlig ungefährlich halten...


*klixx*

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ordnungsamt

verfasst von Ihre Hoheit am 08.12.2006 um 14:33 Uhr

die städtischen ordnungsbehörden informieren:

bis auf weiteres wird ein parkverbot eingerichtet.


*klixx*

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Amokankuendigungen

verfasst von brathering am 08.12.2006 um 11:04 Uhr

Die werten Kollegen von der Titanic stellen hierfuer nun ein vorgefertigtes Formular bereit:

http://titanic-magazin.de/fileadmin/content/Newsticker/amokformular.pdf

Da KQE natuerlich ein Magazin ist wo SERVICE noch grossgeschrieben wird (SERVICE): Die Email-Adresse von Herrn Pfeiffer lautet:

<nach abmahnung zensiert>

Sein Buero erreichen Sie via

<nach abmahnung zensiert>

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angebot

verfasst von Ihre Hoheit am 07.12.2006 um 20:12 Uhr

so jetz mach ich das teleshopping aber aus.


*klixx*

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mitgliederinnen

verfasst von Ihre Hoheit am 07.12.2006 um 10:04 Uhr

der gleichstellungsbeauftragte empfiehlt:

http://www.google.de/search?q=Mitgliederinnen%20und%20Mitglieder

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weihnachtsmann

verfasst von Ihre Hoheit am 06.12.2006 um 22:48 Uhr

ich hab den weihnachtsmann gesehen. live!


*klixx*


frage des anrufers:
ich wollte mal fragen, ob ich aus einem mich finanziell belastenden vertrag rauskomme?

kompetente antwort des weihnachtsmannes:
hohoo, das kann ich grad leider nicht sehen. aber was ich sehe ist, sie sind fisch. das heisst, sie stinken sie sind sehr ängstlich was das geschäftliche angeht. machen sie sich nicht zu viele gedanken, sondern gehen positiv ins neue jahr.

anrufer voller freude:
jaa, das stimmt. vielen dank!

hoheit: danke auch.

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StudiVZ mal wieder

verfasst von brathering am 06.12.2006 um 20:05 Uhr

Das moegige Hypfvieh hat nun auch ne Gruppe!

http://www.studivz.net/group.php?ids=4zX05T


*klixx*

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