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verfasst von Ihre Hoheit am 27.06.2003 um 16:12 Uhr
der bgh macht das alles wieder wett. ich glaub ich biete mal erlebnisreisen dorthin an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Tr�ger eines b�rgerlichen Namens diesen gegen�ber einem Dritten, der denselben Namen als Alias f�r seine Internetadresse benutzt, beanspruchen kann, dass dieser das Alias nicht l�nger nutzt. Das Karlsruher Gericht sah darin einen "unbefugten Namensgebrauch".
http://heise.de/newsticker/data/tol-27.06.03-004/
wie gut, dass ich auch unter den schutz des namensrechtes falle, sonst w�re meine frisch aufgeschaltete, supergeile und kaum �bertreffbare domain http://jens.tk direkt wieder weq! und die mailadresse hab ich auch mal lieber jens @ jens.tk genannt; nicht dass man mir hier nachher noch den unbefugten namensgebrauch in form eines mailaliases untersagen l�sst.
ACHJA!!! das tk von jens.tk steht nat�rlich f�r TolK
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