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verfasst von Ihre Hoheit am 27.06.2003 um 16:12 Uhr
der bgh macht das alles wieder wett. ich glaub ich biete mal erlebnisreisen dorthin an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Träger eines bürgerlichen Namens diesen gegenüber einem Dritten, der denselben Namen als Alias für seine Internetadresse benutzt, beanspruchen kann, dass dieser das Alias nicht länger nutzt. Das Karlsruher Gericht sah darin einen "unbefugten Namensgebrauch".
http://heise.de/newsticker/data/tol-27.06.03-004/
wie gut, dass ich auch unter den schutz des namensrechtes falle, sonst wäre meine frisch aufgeschaltete, supergeile und kaum übertreffbare domain http://jens.tk direkt wieder weq! und die mailadresse hab ich auch mal lieber jens @ jens.tk genannt; nicht dass man mir hier nachher noch den unbefugten namensgebrauch in form eines mailaliases untersagen lässt.
ACHJA!!! das tk von jens.tk steht natürlich für TolK
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