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verfasst von Ihre Hoheit am 26.01.2005 um 11:26 Uhr
das bundesverfassungsgericht hat das verbot von studiengebühren gekippt. eine solche regelung sei für die erhaltung einheitlicher (lebens-)bedingungen in den ländern nicht erforderlich. damit fällt die kompetenz über die frage nach dem ob und wie in die hände der einzelnen bundesländer.
das sekretariat Ihre Hoheit prüft derzeit, ob es die entscheidung für nichtig erklären lässt. experten gehen jedoch nicht davon aus. "in NRW ist keine erhebung von studiengebühren geplant, daher geht das urteil (des bundesverfassungsgerichts, anmk. d. red.) Ihrer Hoheit verständlicherweise ziemlich am arsch vorbei", so der vorsitzende der deutschen studentenvereinigung.
pressemitteilung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg05-008
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