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verfasst von Ihre Hoheit am 08.02.2004 um 20:18 Uhr
Originalausgabe: EUR 154,00
Sonderausgabe: EUR 5,00
Sie sparen: EUR 149,00 (97%)
wenn das mal kein angebot ist!
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423050071/ref=ase_mku-21/302-5369181-7642435
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verfasst von Ihre Hoheit am 08.02.2004 um 18:45 Uhr
kind of schlachtfeld!
die bilder zum mediamarkt WSV gibts hier:
 *klixx*
 *klixx*
 *klixx*
mehr davon findet ihr unter http://members.chello.at/h3llbring0r/mediamarkt/
nähere erleuterungen im kommentarbereich *mög*
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verfasst von Ihre Hoheit am 08.02.2004 um 18:10 Uhr
das internet ist einfach zu langweilig. da weiss ich auch nix zu berichten!
folgende bewerbung wurde mir grad zugestellt. is auch nich so wirklich spannend, aber besser als gar nix. mal ein einstellungsgespräch angebraumen.
 *klixx*
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verfasst von Ihre Hoheit am 07.02.2004 um 17:26 Uhr
VG Stuttgart: Untersuchungshäftlinge müssen Rundfunkgebühren für gemietete Fernseher selbst bezahlen
da klingelt die GEMA an der zelle!
nachtrag: es ist natürlich die GEZ, verdammter mist. da verwechselt man doch glatt den einen abzocker- mit dem anderen abzockerverein! schon GEZahlt?
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verfasst von Ihre Hoheit am 07.02.2004 um 14:51 Uhr
ihrer hoheit liegen die original fotos von der diesjährigen super bowl-pausenunterhaltung vor.
 *klixx*
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verfasst von Ihre Hoheit am 07.02.2004 um 10:02 Uhr
der gute herr müller sucht einen schönen namen für seine tochter. dabei schreibt er diverse unternehmen an und fragt, ob deren firma (= bezeichnung) dafür in frage kommt.
die antworten sind teilweise doch, nunja, wie soll ich sagen, wie man erwartet hätte:
http://www.schaepp.de/hoerzu/index.html
während hörzu, shell und aral nichts dagegen haben, kommen bei yahoo bedenken bzgl. der folgen für das kind auf. aber auch hier würde man grünes licht geben. sogar vodafone hat eigentlich keine weiteren einwände. "der Name ESPRIT ist rechtlich geschützt!", ließen jedoch die möchtegern modemacher verlauten. dass diese aussage juristisch genau so unsinnig, wie unfreundlich ist, stört dagegen niemanden. und wie könnte es anders sein? bei ebay gibt es eine standard-textbaustein email...
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verfasst von Ihre Hoheit am 07.02.2004 um 08:36 Uhr
die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung umfasst sagenhafte 4 paragraphen, von denen einer aufgehoben wurde und ein weiterer nur das datum des inkrafttretens regelt.
mein tipp: hätte man diesen normenkomplex in die stvo eingearbeitet, wäre auch der dritte § im bunde erspart geblieben. denn dieser regelt lediglich, dass im übrigen die stvo anwendung findet.
klasse! ein meisterwerk der gesetzgebungskunst.
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verfasst von Ihre Hoheit am 06.02.2004 um 22:14 Uhr
"Nach Auffassung der hM (herrschende Meinung) muss der Verkäufer beim Selbsttransport dagegen für eigenes Verschulden gem. § 276, für Verschulden seiner Leute gem. § 278 einstehen, weil er im Umgang mit der verkauften Sache die verkehrserforderliche Sorgfalt an den Tag legen müsse, solange er die Sache in seiner Obhut habe. Dem ist nicht zuzustimmen."
in zukunft werd ich auch so argumentieren. alle finden, das ist so und so. dem ist jedoch nicht zu folgen. ende.
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Haben zwar nix zu sagen, ich mag sie aber trotzdem:
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