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verfasst von Ihre Hoheit am 01.06.2004 um 14:18 Uhr
laut einem urteil des Amtsgericht Erlangen m�ssen ebay-bewertungen "sachlich" verfasst werden. sonst ergibt sich f�r den gesch�ftspartner ein schadensersatz-/unterlassungsanspruch. anders sah es einst das AG Koblenz, das den (reinen) meinungsaustausch in den vordergrund hob.
wie dem auch sei, eigentlich br�uchte dieses raffgierige, erm also ich meine, br�uchte ebay sich nur mal selbst ein wenig um seine kunden zu k�mmern. aber dazu reicht das geld wahrscheinlich nicht...
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