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diese gerichte sind so mögig!

verfasst von Ihre Hoheit am 14.04.2003 um 12:47 Uhr

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Pop-Up-Fenster, die sich öffnen, wenn ein Internetnutzer eine Website verlassen möchte, sittenwidrig und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sind (Entscheidung vom 26. März 2003, Aktenzeichen 2a O 186/02). Vor allem Anbieter von Erotik und Glücksspiel setzen auf solche Werbung, um potenzielle Kunden möglichst lange auf ihren Seiten zu halten.

dein Browser is dreq!
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Senfhaar am 05.11.2005 um 00:14 Uhr

senfter!!

einelf!
seric am 16.04.2003 um 20:50 Uhr

wieso machst du das dann bitte ned hier? onClose="javascript:popUp();"
hugo am 14.04.2003 um 14:23 Uhr

somit ist die hoheit bald pleite!
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