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verfasst von Ihre Hoheit am 06.02.2004 um 14:47 Uhr
"Ein Zahlendreher oder andere Tippfehler bei der Angabe des Mindestangebots f�r eine Online-Auktion binden den Anbieter nicht an den falschen Preis. Der Kaufvertrag gilt sp�testens dann als angefochten, wenn der Anbieter den K�ufer auf den Fehler aufmerksam macht."
mal wieder eine juristische glanzleistung. ich glaub fast nicht, dass das hohe gericht die ebay-biet-routine wenigstens einmal durchlaufen hat. andernfalls w�sste es, dass man das gebot etwa 24 mal best�tigen muss und ein tippfehler daher eher unwahrscheinlich ist.
die urteilsbegr�ndung ist �brigens - (auch) von der technischen seite abgesehen - eine wirre ansammlung von widerspr�chen.
"so die [...] Zeitschrift Capital (Ausgabe 4/2004)"
nunja, eigentlich isses bereits leicht angek�hlter kaffee. ihr seht also, nicht nur im amtlichen blatt f�r m�giges ist alles ALT. sondern auch bei capital und heise: http://heise.de/newsticker/meldung/44390
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