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verfasst von Ihre Hoheit am 24.07.2004 um 16:03 Uhr
laut dem LG m�nchen kann die GPL ein wirksamer vertragsbestandteil zwischen dem programmierer und dem verwender werden. dem steht zumindest im professionellen bereich auch nicht entgegen, dass die GPL in englisch gehalten ist. jedenfalls ist eine AGB-kontrolle durchzuf�hren, an der das LG sichtlich spass hat.
der streit wurde �brigens zwischen den iptables-heinis und einem router-hersteller ausgefochten.
also liebe leute: lustig weiter GPLen, vielleicht klappts auch bei euch!
das urteil: http://www.jbb.de/urteil_lg_muenchen_gpl.pdf
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