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verfasst von Ihre Hoheit am 05.12.2003 um 21:52 Uhr
AZ 5a C 106/91
man stelle sich vor, der kl�ger begehrt mit seiner klage eine reisepreisminderung, weil im gebuchten doppelzimmer lediglich zwei einzelbetten aneinander gestellt sind. dies behindere ihn schlie�lich in entfaltung seiner sexuellen energien.
das amtsgericht wies die klage zur�ck und folgert messerscharf in der amtlichen urteilsbegr�ndung:
"Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und �bliche Variationen der Ausf�hrung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausge�bt werden k�nnen, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten."
ferner hat es auch noch einen praktischen tipp f�r den kl�ger parat:
"Es h�tte nur weniger Handgriffe bedurft und w�re in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, da� der Kl. etwas derartiges nicht dabei hatte. [...] Bis zur Beschaffung dieser Schnur h�tte sich der Kl. beispielsweise seines Hoseng�rtels bedienen k�nnen, denn dieser wurde in seiner urspr�nglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht ben�tigt."
schade eigentlich. da w�re auch aus meinem sommerurlaub noch was rauszuschlagen gewesen. ausserdem brauchte ich den g�rtel sehrwohl!
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